Arbeitssicherheitsbeauftragte: Wächter der Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit ist ein entscheidendes Thema in jeder Arbeitsumgebung, um das Wohlergehen der Mitarbeiter zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Ein zentraler Akteur in diesem Bereich ist der Arbeitssicherheitsbeauftragte. Gemäß der staatlichen Verordnung DGUV V3 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3) spielen Arbeitssicherheitsbeauftragte eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung und Überwachung von Sicherheitsmaßnahmen in Unternehmen.
Überblick

Was ist ein Arbeitssicherheitsbeauftragter?

Ein Arbeitssicherheitsbeauftragter ist eine fachkundige Person, die in einem Unternehmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter verantwortlich ist. Diese Position ist von zentraler Bedeutung, um Arbeitsunfälle zu verhindern und ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Gemäß der DGUV V3 müssen bestimmte Unternehmen einen Arbeitssicherheitsbeauftragten bestellen. Diese Verordnung legt die Anforderungen fest, welche Personen für diese Position geeignet sind und welche Pflichten und Verantwortlichkeiten sie tragen.

Die Aufgaben von Arbeitssicherheitsbeauftragten

Die Aufgaben eines Arbeitssicherheitsbeauftragten sind vielfältig. Dazu gehören die regelmäßige Überprüfung von Arbeitsbedingungen, die Identifizierung von Sicherheitsrisiken, die Durchführung von Schulungen und die Beratung der Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten Angelegenheiten.

Der Arbeitssicherheitsbeauftragte arbeitet eng mit dem Arbeitssicherheitsteam zusammen, um Sicherheitsmaßnahmen zu entwickeln und zu implementieren. Diese Zusammenarbeit ist entscheidend für eine ganzheitliche Sicherheitsstrategie.

Beseitigung von Sicherheitsmängeln und Missständen durch Arbeitssicherheitsbeauftragte

Arbeitssicherheitsbeauftragte sind dafür verantwortlich, Sicherheitsmängel zu identifizieren und Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel zu empfehlen. Sie überwachen die Umsetzung dieser Maßnahmen und führen regelmäßige Inspektionen durch, um sicherzustellen, dass Arbeitsplätze den Sicherheitsstandards entsprechen.

Aktive Unterstützung von Mitarbeitenden

Gemäß den Richtlinien für Arbeitsschutzbeauftragte (RAB) ist es erforderlich, dass ein Sicherheitsbeauftragter proaktiv auf Mitarbeiter zugeht, wenn ihm bekannt wird oder er selbst feststellt, dass Mitarbeiter die Arbeitssicherheitsbestimmungen nicht einhalten. Hier sind potenzielle Ursachen zu berücksichtigen:

Als Sicherheitsbeauftragter ist es wichtig, den Mitarbeiter schriftlich über die geltenden Arbeitssicherheitsmaßnahmen zu informieren. Um sicherzustellen, dass der Mitarbeiter die Informationen verstanden hat, sollte er die schriftliche Belehrung unterzeichnen.

In diesem Fall ist der Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass die RAB und alle anderen Vorschriften zwingend eingehalten werden müssen. Es ist wichtig, dem unterwiesenen Mitarbeiter einen konkreten Zeitrahmen zur Umsetzung vorzugeben. Die Information über die RAB sollte schriftlich erfolgen, um die Absicherung des Sicherheitsbeauftragten zu gewährleisten. Wenn der Mitarbeiter den Anweisungen nicht folgt, muss die zuständige Unternehmensleitung informiert werden, die dann über arbeitsrechtliche Maßnahmen entscheidet. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass Sicherheitsbeauftragte nicht befugt sind, Mitarbeiter von ihrem Arbeitsplatz zu verweisen oder ihren Arbeitsvertrag zu kündigen.

Grundsätzlich ist es von großer Bedeutung, Mitarbeiter sofort über Änderungen der RAB zu informieren, damit die verschiedenen Arbeitsbereiche schnell auf die neuen Anforderungen reagieren können. Die Verantwortung für diese Unterrichtung liegt beim Arbeitssicherheitsbeauftragten.

Kommunikation und Dokumentation

Als Sicherheitsbeauftragter, der die Einhaltung der RAB überwacht, ist es entscheidend, regelmäßig mit Mitarbeitern aus verschiedenen Fachbereichen und Abteilungen zu kommunizieren. Sicherheitsfragen sind in einem Unternehmen von großer Bedeutung und können schwerwiegende Konsequenzen haben. Daher ist es für Sicherheitsbeauftragte unerlässlich, die Unternehmensführung stets schriftlich über relevante Vorfälle zu informieren. Im Falle behördlicher oder strafrechtlicher Ermittlungen muss der Sicherheitsbeauftragte des Unternehmens den Beweis erbringen, dass die Verantwortlichen rechtzeitig über den Sachverhalt informiert wurden. Die Nachweisführung, dass alle RAB eingehalten wurden, liegt dann bei den informierten Personen.

Alle schriftlichen Aufzeichnungen, sei es handschriftlich oder in mechanischer/digitaler Form, gelten als Schriftform. Zudem ist es dem Sicherheitsbeauftragten gestattet, verantwortliche Mitarbeiter des Unternehmens per SMS oder Chat-Nachricht über sicherheitsrelevante Vorkommnisse zu informieren. Es liegt in der Verantwortung der informierten Person, regelmäßig ihre Nachrichten zu überprüfen, um wichtige Informationen zeitnah zu erhalten.

Unfalluntersuchung

Die Rolle eines Sicherheitsbeauftragten beinhaltet auch die Untersuchung von Unfällen. Ein Arbeitssicherheitsbeauftragter muss aktiv an der Unfallaufklärung mitwirken und alle Maßnahmen zur Klärung des Vorfalls unterstützen. Zunächst ist es wichtig sicherzustellen, dass der Verletzte auf der Baustelle oder im Betrieb medizinisch versorgt wird. Die Erste-Hilfe-Maßnahmen sollten bis zum Eintreffen der Rettungskräfte durchgeführt werden, idealerweise von einer Person, die einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert hat.

Erst nach der Erstversorgung sollte unverzüglich mit der Untersuchung des Unfalls begonnen werden. Dabei muss festgestellt werden, ob alle Sicherheitsbestimmungen (RAB) eingehalten wurden oder ob unsachgemäße Verfahren angewendet wurden. Der Sicherheitsbeauftragte ist verpflichtet, Schäden, die zum Unfall geführt haben oder durch den Unfall entstanden sind, sorgfältig zu dokumentieren. Dies sollte mit Bildaufnahmen erfolgen.

Anschließend ist es wichtig, externe Stellen wie die gesetzliche Unfallversicherung über den Unfall zu informieren und ihre Fragen zur Unfallaufklärung zu beantworten. Gefahren müssen vollständig beseitigt werden, wobei dies in Absprache mit der Unternehmensführung erfolgt, sofern keine anderen Vereinbarungen bestehen.

Die Schlüsselrolle des Arbeitssicherheitsbeauftragten für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Arbeitssicherheitsbeauftragte die Schlüsselakteure sind, wenn es um die Gewährleistung von Arbeitssicherheit geht. Sie tragen dazu bei, Unfälle zu minimieren, das Wohlergehen der Mitarbeiter zu schützen und die gesetzlichen Vorschriften im Bereich der Arbeitssicherheit einzuhalten. Ihre Rolle ist unverzichtbar für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld.

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