Pflegebettenprüfung nach DGUV Vorschrift 3

Sichere und gesetzeskonforme Prüfung von Pflegebetten

Die regelmäßige Prüfung von Pflegebetten nach DGUV Vorschrift 3 gewährleistet die Sicherheit und Funktionalität der Betten im Pflegealltag, schützt Patient*innen und Pflegekräfte vor Unfällen und haftungsrechtlichen Konsequenzen und sorgt für eine längerfristige Nutzungsdauer der Betten.

Ein Pflegebett erleichtert die Arbeit der Pflegekräfte und erhöht den Komfort der Patienten. Beispielsweise lässt sich dabei die Höhe verstellen. Auf diese Weise befinden sich die Patienten auf der richtigen Arbeitshöhe. Das reduziert den erforderlichen Kraftaufwand und schont den Rücken der Arbeitskräfte. Darüber hinaus lassen sich der Kopf- und der Fußbereich verstellen. Das führt dazu, dass die Patienten deutlich bequemer liegen. Hinzu kommen bei vielen Pflegebetten weitere Funktionen – beispielsweise um Druckstellen zu vermeiden. Für all diese Aufgaben ist das Pflegebett mit zahlreichen Elektromotoren ausgestattet, die eine einfache Einstellung erlauben.

Für die Pflegebettenprüfung gelten verschiedene Vorschriften. Von großer Bedeutung ist beispielsweise DGUV V3 – auch bekannt unter der früheren Bezeichnung BGV A3. Dieses Regelwerk hat verbindlichen Charakter. Es schreibt die regelmäßige Prüfung aller Pflegebetten und und der weiteren elektrischen Betriebsmittel vor. Für alle Medizinprodukte gilt außerdem die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Diese Regelwerke verweisen ihrerseits jedoch für nähere Details auf weitere Vorschriften.

Wer darf die Pflegebettenprüfung durchführen?

Für die Frage, wer die Prüfung der Pflegebetten durchführen darf, sind beispielsweise die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) von Bedeutung. Hier ist angegeben, dass es sich bei der Prüferin oder beim Prüfer um eine ausgebildete Fachkraft aus dem Bereich der Elektrotechnik oder Elektronik handeln muss. Darüber hinaus ist angegeben, dass eine längere Berufserfahrung vorhanden sein muss. Diese darf außerdem nicht länger zurückliegen. Das bedeutet, dass die Elektrofachkraft aktuell in diesem Bereich tätig sein muss. Es ist nicht notwendig, dass es sich hierbei um eine externe Fachkraft handelt. Falls ein Mitarbeiter mit den erforderlichen Qualifikationen verfügbar ist, ist auch eine interne Prüfung möglich. Allerdings ist es dennoch empfehlenswert, eine externe Prüfung durchführen zu lassen, da Sie dabei auch eventuelle Haftungsansprüche bei einem Unfall an den Dienstleister übertragen.

 

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Ablauf einer Pflegebettenprüfung

Um die Sicherheit elektrisch betriebener Medizinprodukte zu gewährleisten, bestehen genaue Anforderungen an den Ablauf der Prüfung. Diese sind in der Norm VDE 0751 festgehalten. Um die Anforderungen der MPBetreibV und der DGUV Vorschrift 3 einzuhalten, ist es notwendig, dieses Regelwerk genau zu befolgen.

Hierbei ist zunächst eine umfangreiche Sichtprüfung vorgeschrieben. Das bedeutet, dass die Elektrofachkraft die elektrischen Betten äußerlich in Augenschein nimmt. Dabei ist es beispielsweise notwendig, die Anschlüsse und die elektrischen Leitungen zu kontrollieren. Viele Mängel werden dabei bereits auf den ersten Blick ersichtlich.

Um die Sicherheit des Geräts zu gewährleisten, sind daraufhin umfangreiche Messungen notwendig. Beispielsweise muss die Elektrofachkraft den Schutzleiterstrom und den Isolationswiderstand prüfen. Außerdem ist eine Erprobung der Funktionen erforderlich. Nur wenn alle Details einwandfrei funktionieren, ist die Nutzung zulässig. Abschließend ist eine Dokumentation der Prüfung erforderlich. Dieser Aspekt wird später jedoch noch detaillierter vorgestellt.

DGUV V3 Prüfung Ablauf

Prüffristen für die Prüfung von Pflegebetten

Die Prüfung von Pflegebetten ist bereits vor der ersten Inbetriebnahme erforderlich. Wenn Sie ein neues Pflegebett anschaffen, müssen Sie dieses vor der Nutzung durch eine Elektrofachkraft kontrollieren lassen.

Hierbei handelt es sich außerdem um eine Wiederholungsprüfung. Das bedeutet, dass Sie die Betten in regelmäßigen Abständen erneut prüfen lassen müssen. Wie groß die Intervalle hierbei sind, ist jedoch nicht fest vorgeschrieben. Allerdings gibt es einen Richtwert von 12 Monaten. Dieser gilt für alle Medizinprodukte und andere elektrische Geräte, die in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung zum Einsatz kommen.

Allerdings ist dieser Wert nicht verbindlich. Welche Prüffrist für Ihre Ausstattung gilt, muss die Elektrofachkraft, die die Prüfung durchführt, anhand einer individuellen Gefährdungsbeurteilung festlegen. Die Prüffrist entspricht zwar in den meisten Fällen dem angegebenen Richtwert, doch kann es hierbei auch zu Abweichungen nach ober oder nach unten kommen. In jedem Fall ist es wichtig zu beachten, dass dieser individuelle Wert verbindlich ist. Die entsprechende Frist wird sowohl im Prüfprotokoll als auch auf der Prüfplakette vermerkt.

Dokumentationspflicht bei der Pflegebettenprüfung

Als Betreiber von Pflegeeinrichtungen haben Sie eine gesetzliche Verpflichtung, die Sicherheit Ihrer Pflegebetten zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten. Eine wichtige Komponente dabei ist die Dokumentation der Prüfergebnisse.

Nach Abschluss der Pflegebettenprüfung erhalten Sie von uns einen detaillierten Prüfbericht, der alle Ergebnisse und Mängel der Prüfung enthält. Dieser Bericht dient als Nachweis für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und sollte sorgfältig aufbewahrt werden.

Im Falle einer Inspektion durch die zuständigen Behörden können Sie den Prüfbericht vorlegen, um nachzuweisen, dass Sie die notwendigen Schritte unternommen haben, um die Sicherheit der Patienten und Mitarbeiter zu gewährleisten.

Darüber hinaus können Sie den Prüfbericht auch dazu nutzen, den Wartungsbedarf der Pflegebetten zu planen und zu organisieren. Indem Sie die Prüfberichte regelmäßig auswerten, können Sie mögliche Probleme frühzeitig erkennen und beheben, bevor es zu Ausfällen kommt.

Pflegebettenprüfung mit Prüfinstitut Bertsch

Als führender Anbieter von Elektroprüfungen und Inspektionen bieten wir Ihnen eine umfassende Pflegebettenprüfung an. Unsere geschulten und erfahrenen Prüftechniker führen die Prüfung der Pflegebetten unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Vorschriften durch. Darüber hinaus planen wir die Kontrolle der Pflegebetten gemeinsam mit Ihnen, damit diese den laufenden Betrieb Ihrer Einrichtung so wenig wie möglich stört.

Wir arbeiten mit modernsten Prüfgeräten und -werkzeugen, um genaue und zuverlässige Ergebnisse zu erzielen. Unser Prüfprozess umfasst die Überprüfung aller wichtigen Komponenten des Pflegebetts, einschließlich der elektrischen Sicherheit, der mechanischen Stabilität und der Funktionsfähigkeit.

Kontaktieren Sie uns, um einen Termin für Ihre Pflegebettenprüfung mit Prüfinstitut Bertsch zu vereinbaren und die Sicherheit Ihrer Patienten und Mitarbeiter zu gewährleisten. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen zusammenzuarbeiten.

Kundenbewertungen

Das sagen Kunden über uns

“Prüfinstitut Bertsch GmbH war unter allen Anbietern der Wirtschaftlichste. Da haben wir sogar gleich einen Vierjahresvertrag vereinbart.”
Julia Butsch
Finanzverwaltung, Stadt Neuenstadt
“Wir haben die Prüfungen seither selber mit internen Mitarbeitern erledigt. Aber seit wir Prüfinstitut Bertsch GmbH beauftragt haben, haben wir endlich Rechtssicherheit. Zudem konnten wir so auch das Haftungsrisiko vollständig nach extern verlagern.”
Gerhard Sailer
Sicherheitsbeauftragter, Stadtwerke Bad Friedrichshall
“Was für uns am Ende zählt sind streitstabile Messprotokolle, die im Schadensfall von der Versicherung und der Berufsgenossenschaft auch akzeptiert werden. Prüfinstitut Bertsch GmbH macht das echt professionell und um die rechtzeitige Folgeprüfung muss ich mich auch nicht mehr kümmern, das überwachen die.”
André Kern
Büroleitung, Debeka Versicherungen
“Als Bankhaus betreiben wir naturgemäß ein sehr sensibles Geschäft. Da die Prüfer auch in Tresor- und Serverräume müssen, suchen wir uns unsere Geschäftspartner ganz gezielt aus. Das Team vom Prüfinstitut Bertsch GmbH war dabei unser Favorit und arbeitete äußerst diskret. Wir denken über einen 4-Jahres-Kontrakt nach.”
Marc Freudenthaler
Betriebsservice, Volksbank Heilbronn eG
“Mir war wichtig, dass vor allem die Betriebsabläufe nicht gestört werden. Die Abwicklung war beinahe geräuschlos, unauffällig und fast unsichtbar. Alle Erwartungen erfüllt. Gerne wieder.”
Udo Hübner
Steuerberater, Heilbronn
“Bei unserem kostenintensiven Maschinenpark ist eine fachkompetente Überprüfung dauerhaft unerlässlich. Mit dem Unternehmen Prüfinstitut Bertsch GmbH haben wir einen Partner gefunden, der unserem Qualitäts- und Servicegedanken entspricht und uns stets auf dem aktuellen Stand der Technik hält.”
Ender Kavakli
Druckereileitung, Nussbaum Medien St. Leon-Rot
“Die Beanstandungsquote bei der Erstprüfung lag bei 9%, nie im Leben hätte ich gedacht, dass quasi jedes elfte Gerät ein potentielles Risiko darstellt. Nach der Folgeprüfung waren es nur noch 1,8%, damit konnte sogar die Versicherung leben.”
Christian Hörsch
Geschäftsführer, GO! Express & Logistics Heilbronn GmbH

Häufig gestellte Fragen zur Pflegebettenprüfung

Was ist eine Pflegebettenprüfung?

Eine Pflegebettenprüfung ist eine elektrische Prüfung, die sicherstellt, dass Pflegebetten den geltenden Vorschriften entsprechen und sicher und funktionsfähig sind.

Wie oft sollten Pflegebetten geprüft werden?

Die Prüffrequenz hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Nutzungshäufigkeit und den Vorgaben der Hersteller. In der Regel sollten Pflegebetten jedoch mindestens einmal im Jahr überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsstandards entsprechen.

Wie lange dauert eine Pflegebettenprüfung?

Die Dauer einer Pflegebettenprüfung hängt von der Anzahl der zu prüfenden Betten ab. In der Regel dauert die Prüfung eines einzelnen Bettes etwa 30 Minuten.

Was wird bei einer Pflegebettenprüfung getestet?

Bei einer Pflegebettenprüfung werden verschiedene Aspekte des Bettes getestet, wie beispielsweise die Stabilität des Rahmens, die Funktionsfähigkeit der elektrischen Komponenten und die Sicherheit von Zubehörteilen wie Handläufen und Haltegriffen.

Was passiert, wenn ein Bett die Prüfung nicht besteht?

Wenn ein Bett die Prüfung nicht besteht, muss es repariert oder ausgetauscht werden, um sicherzustellen, dass es den Sicherheitsstandards entspricht. Ein nicht bestandenes Bett darf nicht weiter verwendet werden.

Kann ich die Pflegebettenprüfung selbst durchführen?

Nein, eine Pflegebettenprüfung muss von einem qualifizierten Elektroprüfer durchgeführt werden, der über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt.

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