
DGUV V3 Prüfung für Städte und Kommunen
Das Arbeitsschutzgesetz und die Berufsgenossenschaften schreiben mit der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV-A3) vor, dass jede öffentliche Einrichtung zu einer Überprüfung elektrischer Betriebsmittel verpflichtet ist. Lesen Sie hier auch die genaue Gesetzgebung.
Auch städtische Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Feuerwehr und so weiter sind davon nicht ausgeschlossen. Gerade hier, wo mit Kindern gearbeitet wird, ist doppelte Vorsicht geboten! Wird dieser Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen, erlischt der Versicherungsschutz und es drohen hohe Bußgelder. Im Schadensfall hat dies sogar unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen.
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