
DGUV V3 Prüfung für Bildungswesen und Behörden
Grundsätzlich muss jede öffentliche Einrichtung und jede Arbeitsstätte dafür sorgen, dass die vorgeschriebenen Überprüfungen nach DGUV-Vorschrift 3 in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.
Dadurch stellt er sicher, dass von den Betriebsmitteln keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Da Sie als Bildungseinrichtung und/oder Behörde sowohl Arbeitgeber als auch öffentliche Einrichtung sind, ist die DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV-A3) für Sie von besonderer Bedeutung.
§3 der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung schreibt vor, dass jeder Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand fachgerecht geprüft werden. Im Laufe der Zeit können Elektrogeräte, deren Kabel oder Steckdosenleisten beschädigt werden, sowohl durch Verschleiß als auch durch eine unsachgemäße Handhabung, zu einer unsichtbaren Gefahr werden. Deshalb muss man in bestimmten Intervallen nach DGUV-V3 prüfen. Beim Prüfintervall wird zwischen ortsveränderlichen (DIN VDE 0701-0702) und ortsfesten (DIN VDE 0105-100 bzw. 0100-600) elektrischen Betriebsmitteln unterschieden, darüber hinaus spielen noch andere Faktoren eine Rolle wie Witterung, Umgebung, Benutzung…
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