Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung

Warum eine Prüfung nach DGUV V3 von Arbeitsmitteln wichtig ist

Die Prüfung von Arbeitsmitteln nach DGUV V3 ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherheit von Mitarbeitern und Unternehmen.

Viele Menschen setzen sich bei ihrer Arbeit erhöhten Gefahren aus. Das ist beim Umgang mit Maschinen, Flurförderzeugen oder auch mit einfachen Elektrowerkzeugen der Fall. Selbst im Büro gibt es Risiken – beispielsweise durch einen defekten Computer, der zu einem Stromschlag führen kann. Diese Gefahren führen häufig zu Arbeitsunfällen mit schweren Folgen. Zwar ist in Deutschland bereits seit Langem eine Unfallversicherung vorgeschrieben. Doch kann diese nur die finanziellen Folgen lindern. Die persönlichen Beeinträchtigungen für die Betroffenen bleiben erheblich. Auch für den Arbeitgeber können Unfälle bei der Arbeit schwere Folgen haben. Häufig verlieren sie dadurch eine qualifizierte Fachkraft, die nur schwer zu ersetzen ist. Aus diesen Gründen liegt es im Interesse sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer, auf eine hohe Sicherheit im Betrieb zu achten. Hinzu kommen gesetzliche Vorgaben. In Deutschland gilt bereits seit 1996 das Arbeitsschutzgesetz. Konkreten Maßnahmen für eine hohe Sicherheit im Betrieb sind zudem in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgegeben. Diese schreibt unter anderem eine regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel durch eine befähigte Person vor. In den folgenden Absätzen stellen wir Ihnen vor, was Sie hierbei beachten müssen.

Prüfpflichtige Arbeitsmittel

Die BetrSichV definiert prüfpflichtige Arbeitsmittel als „Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden“. Die Verwendung dieser Arbeitsmittel umfasst jegliche Tätigkeit, die die Arbeitskräfte mit diesen durchführen – beispielsweise das An- und Abschalten, das Einstellen, das Erproben, das Betreiben und die Montage oder Demontage. Daran erkennen Sie bereits, dass diese Definition sehr weit gefasst ist. Sie umfasst demnach die komplette Ausstattung am Arbeitsplatz – von einfachen Handwerkzeugen bis hin zu automatisierten industriellen Anlagen. All diese Arbeitsmittel müssen Sie demnach regelmäßig prüfen lassen. Wichtig ist es, darauf zu achten, dass die BetrSichV auch „überwachungsbedürftige Anlagen“ definiert. Diese müssen wesentlich häufiger und intensiver geprüft werden als gewöhnliche Arbeitsmittel. Hierzu zählen beispielsweise Druckbehälteranlagen, Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung von brennbaren Flüssigkeiten oder Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen.

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Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Prüfung von Arbeitsmitteln leiten sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ab. Dieses fordert von allen Arbeitgebern, dass sie die Arbeit so gestalten, dass dabei eine „Gefährdung für Leben und Gesundheit“ möglichst vermieden wird oder dass zumindest die Risiken hierfür so gering wie möglich gehalten werden. Diese grundlegende Anforderung wird dann in verschiedenen Verordnungen weiter ausgeführt. Dabei ist insbesondere die bereits erwähnte BetrSichV zu nennen, die eine Prüfung für alle Arbeitsmittel vorschreibt. Darüber hinaus gibt es noch weitere Regeln, die zu beachten sind – wie etwa die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), die unter anderem darauf eingehen, welche Qualifikationen die befähigte Person aufweisen muss, die die Prüfung durchführt.

Prüfung von Arbeitsmitteln mit Prüfinstitut Bertsch

Für die Prüfung von Arbeitsmitteln ist es wichtig, sich an einen vertrauensvollen Partner zu wenden. Nur so sorgen Sie für eine hohe Sicherheit in Ihrem Unternehmen – und für die Erfüllung aller gesetzlichen Vorschriften. Wenden Sie sich hierfür an das Prüfinstitut Bertsch treffen Sie eine ausgezeichnete Wahl. Wir bieten einen umfassenden Service für die Prüfung Ihrer Arbeitsmittel an. Dabei achten wir auf eine gesetzeskonforme Umsetzung aller Maßnahmen – was die Bereitstellung ausreichend qualifizierter befähigter Personen für die Durchführung der Prüfung beinhaltet. Darüber hinaus erstellen wir einen genauen Kostenvoranschlag, sodass Sie die volle Kontrolle über die Ausgaben behalten. Hinzu kommt ein kundenfreundlicher Service – von einer persönlichen Nachbesprechung bis hin zu einer Überwachung der Prüffristen. Unser Angebot in diesem Bereich umfasst die Prüfung vieler verschiedener Arbeitsmittel. Sie können bei uns ortsveränderliche und ortsfeste Geräte, Schweißgeräte, PRCD, medizinische Geräte, Pflegebetten und weitere Arbeitsmittel überprüfen lassen.

Kundenbewertungen

Das sagen Kunden über uns

“Prüfinstitut Bertsch GmbH war unter allen Anbietern der Wirtschaftlichste. Da haben wir sogar gleich einen Vierjahresvertrag vereinbart.”
Julia Butsch
Finanzverwaltung, Stadt Neuenstadt
“Wir haben die Prüfungen seither selber mit internen Mitarbeitern erledigt. Aber seit wir Prüfinstitut Bertsch GmbH beauftragt haben, haben wir endlich Rechtssicherheit. Zudem konnten wir so auch das Haftungsrisiko vollständig nach extern verlagern.”
Gerhard Sailer
Sicherheitsbeauftragter, Stadtwerke Bad Friedrichshall
“Was für uns am Ende zählt sind streitstabile Messprotokolle, die im Schadensfall von der Versicherung und der Berufsgenossenschaft auch akzeptiert werden. Prüfinstitut Bertsch GmbH macht das echt professionell und um die rechtzeitige Folgeprüfung muss ich mich auch nicht mehr kümmern, das überwachen die.”
André Kern
Büroleitung, Debeka Versicherungen
“Als Bankhaus betreiben wir naturgemäß ein sehr sensibles Geschäft. Da die Prüfer auch in Tresor- und Serverräume müssen, suchen wir uns unsere Geschäftspartner ganz gezielt aus. Das Team vom Prüfinstitut Bertsch GmbH war dabei unser Favorit und arbeitete äußerst diskret. Wir denken über einen 4-Jahres-Kontrakt nach.”
Marc Freudenthaler
Betriebsservice, Volksbank Heilbronn eG
“Mir war wichtig, dass vor allem die Betriebsabläufe nicht gestört werden. Die Abwicklung war beinahe geräuschlos, unauffällig und fast unsichtbar. Alle Erwartungen erfüllt. Gerne wieder.”
Udo Hübner
Steuerberater, Heilbronn
“Bei unserem kostenintensiven Maschinenpark ist eine fachkompetente Überprüfung dauerhaft unerlässlich. Mit dem Unternehmen Prüfinstitut Bertsch GmbH haben wir einen Partner gefunden, der unserem Qualitäts- und Servicegedanken entspricht und uns stets auf dem aktuellen Stand der Technik hält.”
Ender Kavakli
Druckereileitung, Nussbaum Medien St. Leon-Rot
“Die Beanstandungsquote bei der Erstprüfung lag bei 9%, nie im Leben hätte ich gedacht, dass quasi jedes elfte Gerät ein potentielles Risiko darstellt. Nach der Folgeprüfung waren es nur noch 1,8%, damit konnte sogar die Versicherung leben.”
Christian Hörsch
Geschäftsführer, GO! Express & Logistics Heilbronn GmbH

Weitere Informationen zur Prüfung von Arbeitsmitteln

Allgemein Vorgaben

Die Prüfung der Arbeitsmittel ist gesetzlich vorgeschrieben. Dabei müssen Sie stets die Prüffristen beachten, die wir im nächsten Abschnitt noch genauer vorstellen. Darüber hinaus ist es nach TRBS notwendig, dass befähigte Personen die Anlagen und Geräte prüfen. Dabei sind verschiedene Qualifikationen vorgeschrieben – beispielsweise eine entsprechende Berufsausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung.

Ablauf

Zunächst ist es sinnvoll, ein sogenanntes Arbeitsmittelkataster anzufertigen. Dieses enthält alle prüfpflichtigen Arbeitsmittel. So behalten Sie einen guten Überblick. Danach müssen Sie die Prüfung der einzelnen Arbeitsmittel durchführen. Das beginnt in der Regel mit einer Sichtkontrolle. Außerdem sind eine Funktionskontrolle und eine technische Prüfung erforderlich.

Prüffristen

Die erste Prüfung muss bereits vor der Inbetriebnahme durch eine befähigte Person erfolgen. Im Rahmen der Prüfung muss diese eine individuelle Gefährdungsbeurteilung erstellen. Aus dieser ergeben sich die Fristen für die nächsten Prüfungen. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine wiederkehrende Prüfung, die Sie so lange durchführen müssen, bis Sie das entsprechende Arbeitsmittel nicht mehr verwenden. Achten Sie darauf, dass auch nach prüfpflichtigen Änderungen eine Prüfung erforderlich ist – selbst wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist. Dabei müssen Sie auch eine neue Gefährdungsbeurteilung durchführen lassen und gegebenenfalls die Fristen anpassen.

Dokumentationspflicht

Nach erfolgter Prüfung müssen Sie eine Dokumentation anfertigen. Diese dient als Nachweis dafür, dass die Geräte und Anlagen geprüft sind. Darin müssen die befähigte Person, die die Prüfung durchführt, die erfolgten Maßnahmen und deren Ergebnis vermerkt sein. Zudem müssen Sie hier die Fristen für die nächste Prüfung festhalten.

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