Arbeitssicherheit geht vor: Die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung nach DGUV 3

Gefährdungsbeurteilung
An einer Arbeitsstätte kommen häufig verschiedene Maschinen und weiter Geräte zum Einsatz. Von diesen kann eine erhebliche Gefahr ausgehen. Das führt dazu, dass die Mitarbeiter an Ihrem Arbeitsplatz einer starken Gefährdung ausgesetzt sind. Um dies zu vermeiden, schreibt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vor, dass jeder Arbeitgeber eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung durchführen muss. Stellt diese eine erhöhte Gefährdung fest, ist er außerdem dazu verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Überblick

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Bei der Gefährdungsbeurteilung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle. Dabei überprüft eine qualifizierte Fachkraft, ob die Gefährdung Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz erhöht ist und gibt gegebenenfalls Maßnahmen für eine Erhöhung der Arbeitssicherheit vor.

Wo ist die Gefährdungsbeurteilung gesetzlich verankert?

Eine der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen stellt das Arbeitsschutzgesetz dar. Dieses umfasst allgemeine Vorgaben zur Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fügt dann etwas genauere Regeln hinzu. Hierbei wird die Gefährdungsbeurteilung konkret eingefordert. Die genauen Details der Umsetzung sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) festgehalten. Hinzu kommen die DGUV-Vorschriften, die ebenfalls verbindlich sind.

Ziele der Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsunfälle können schwere Folgen haben. Für die betroffene Arbeitskraft stellen sie eine enorme Belastung dar – insbesondere wenn sie zu bleibenden Schäden führen. Doch auch für den Arbeitgeber wirken sich Unfälle negativ aus. Auf diese Weise verlieren Sie nicht nur eine geschätzte Arbeitskraft. Darüber hinaus ist es häufig sehr schwierig, qualifizierten Ersatz zu finden. Das beeinträchtigt die Produktivität. Für die Kollegen stellen solche Unfälle außerdem häufig eine erhebliche psychische Belastung dar – gerade wenn sie an ihrem Arbeitsplatz der gleichen Gefährdung wie der verunglückte Kollege ausgesetzt sind.

Die Beurteilung der Gefährdungen während der Arbeit dient dazu, die Risiken zu minimieren. Dabei kontrolliert eine sachkundige Fachkraft, ob die Gefährdung am Arbeitsplatz in einem vertretbaren Rahmen bleibt. Ist dies nicht der Fall, ist es notwendig, geeignete Maßnahmen für den Arbeitsschutz umzusetzen. Die DGUV Gefährdungsbeurteilung dient dazu, diese Gefahren zu erkennen.

Die Gefährdungsbeurteilung der elektrischen Anlagen ist nicht nur für den Arbeitsschutz sehr wichtig. Darüber hinaus ist diese gesetzlich vorgeschrieben. Halten Sie sich nicht an diese Vorgabe, drohen hohe Bußgelder.

Ist die Gefährdungsbeurteilung Pflicht?

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist für alle Arbeitgeber verpflichtend. Halten Sie sich nicht daran, drohen hohe Bußgelder. Bei einem Unfall besteht außerdem kein Versicherungsschutz. In schweren Fällen kann die Missachtung dieser Vorschrift sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen. Es kommt hinzu, dass bei einer fehlenden Gefährdungsbeurteilung auch andere vorgeschriebene Prüfungen nicht wirksam werden.

Wer darf die Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Die Beurteilung der Gefährdung am Arbeitsplatz muss eine qualifizierte Fachkraft durchführen. Sie muss über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem für diese Tätigkeit relevanten Bereich verfügen und Berufserfahrung aufweisen. Darüber hinaus ist eine zeitnahe berufliche Tätigkeit vorgeschrieben. Das bedeutet, dass die Berufserfahrung nicht allzu lange zurückliegen darf.

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Vor dem Beginn der Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel ist es immer notwendig, die erforderlichen Informationen zu beschaffen. Bei industriellen Maschinen ist es beispielsweise wichtig, die bestimmungsgemäße Verwendung zu ermitteln. Das ist notwendig, um beurteilen zu können, für welche Aufgaben das Gerät bestimmt ist und wie die Arbeit mit diesem normalerweise ablaufen sollte.

Danach ist es erforderlich, die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln. Diese beziehen sich zum einen auf den Aufstellungsort der Maschine. Die Fachkraft muss bestimmen, ob dieser alle Anforderungen erfüllt. Außerdem muss sie herausfinden, ob die durch den Arbeitgeber vorgesehene Verwendung von der bestimmungsgemäßen Anwendung abweicht.

Der nächste Schritt besteht darin, die ermittelten Gefährdungen zu bewerten. Dabei ist es notwendig, herauszufinden, ob sich diese negativ auf den Arbeitsschutz auswirken. Besteht keine erhöhte Gefährdung, ist die Prüfung abgeschlossen. Daraufhin ist es notwendig, eine Dokumentation zu erstellen, die dem Arbeitgeber als Nachweis für eine erfolgreich abgeschlossene DGUV Gefährdungsbeurteilung dient – und damit für einen guten Arbeitsschutz.

Kommt die Beurteilung der Gefährdung hingegen zu dem Ergebnis, dass die Gesundheit der Mitarbeiter nicht gewährleistet ist, muss der Prüfer zusätzliche Maßnahmen festlegen. Nach deren Umsetzung kommt es zu einer erneuten Durchführung.

Was muss in einer Gefährdungsbeurteilung stehen?

Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für elektrische Anlagen muss zunächst eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen enthalten. Darüber hinaus müssen darin die erforderlichen Maßnahmen für eine ausreichende Sicherheit bei der Arbeit angegeben sein. Dabei ist es wichtig, auch Fristen und Zuständigkeiten zu vermerken. Schließlich ist es notwendig, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu kontrollieren und die Ergebnisse ebenfalls festzuhalten.

Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung gemacht bzw. erneuert werden?

Die erste Gefährdungsbeurteilung ist unbedingt bereits vor der Inbetriebnahme der Arbeitsstätte zu erledigen. Das Arbeitsschutzgesetz macht daraufhin jedoch keine genauen Angaben dazu, wann die Beurteilung erneut auszuführen ist. Für einen guten Arbeitsschutz ist es aber dennoch empfehlenswert, sie von Zeit zu Zeit zu wiederholen. Verpflichtend ist eine erneute Beurteilung, falls sich die Gegebenheiten im Betrieb geändert haben oder wenn neue Erkenntnisse zu einer Gefährdung vorliegen.

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