Prüfung von E-Ladestationen gemäß DGUV V3

Prüfung von E-Ladestationen
Die E-Mobilität bietet die Möglichkeit, den Ausstoß von Treibhausgasen und anderen schädlichen Abgasen deutlich zu reduzieren. Aus diesem Grund fördert nicht nur die Politik diese Form der Fortbewegung. Auch viele Privatpersonen entscheiden sich aus ökologischen Gründen für die Nutzung eines Elektroautos. Um dieses zuverlässig mit Energie zu versorgen, ist jedoch eine Ladesäule notwendig.
Überblick

Warum müssen E-Ladestationen geprüft werden?

Aufgrund der Gefahren, die von unsachgerecht installierten E-Ladestationen ausgehen, ist es wichtig, diese vor der Inbetriebnahme zu prüfen. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass keine Gefährdung für die Anwender bei der Nutzung besteht. Um dies gewährleisten, besteht die DGUV Vorschrift 3 für Ladesäulen. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Bestimmung, die eine Prüfung der Anlage durch eine qualifizierte Elektrofachkraft vorschreibt.

Die Prüfung der E-Ladestation ist allerdings nur gewerblich genutzte und für öffentlich zugängliche Ladepunkte vorgeschrieben. Sollten Sie diese beispielsweise für den Fuhrpark eines Unternehmens nutzen oder auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz Ihren Kunden zur Verfügung stellen, ist der E-Check nach DIN VDE Norm Pflicht. Wenn Sie hingegen in Ihrer privaten Garage eine E-Ladestation für den Selbstgebrauch installieren, sind Sie dazu nicht verpflichtet. Dennoch empfiehlt sich die Prüfung auch in diesem Fall. Auf diese Weise verhindern Sie Gefahren für die Familie.

Bei der Nutzung der E-Ladestation tritt ein natürlicher Verschleiß auf. Daher können nach einigen Jahren Defekte auftreten, die beispielsweise einen Kurzschluss auslösen. Deshalb ist beim Betrieb dieser Anlagen nicht nur eine Abnahmeprüfung erforderlich. Darüber hinaus müssen Sie diese in regelmäßigen Abständen wiederholen.

Wiederkehrende Prüfung von Ladesäulen

Die allgemeine Pflicht zur Prüfung der E-Ladestationen ist in der DGUV Vorschrift 3 festgehalten. Für den genauen Ablauf verweist dieses Regelwerk jedoch auf DIN VDE 0100-600 für die Erstmessung und auf DIN VDE 0105-100 für die regelmäßige Prüfung. Hierbei handelt es sich um Normen des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik. In der DIN VDE Norm sind alle Vorgaben detailliert festgehalten.

An erster Stelle sieht die DIN VDE 0105-100 Norm eine Sichtprüfung vor. Hierbei muss der Prüfer feststellen, ob der Aufstellungsort für den Betrieb der Anlage geeignet ist. Außerdem muss er kontrollieren, ob offensichtliche Mängel vorhanden sind. Dabei stellt er fest, ob Schäden am Gehäuse oder an der Isolierung vorhanden sind.

Anschließend erfolgen umfangreiche Messungen der Anlage. Von großer Bedeutung ist hierbei die Ermittlung des Isolationswiderstands. Auch der Ableitstrom ist von großer Bedeutung für die Sicherheit. Hinzu kommen noch mehrere weitere Messungen, mit deren Hilfe es möglich ist, den ordnungsgemäßen Zustand der E-Ladestation zu prüfen.

Abschließend sieht die DIN VDE Norm das Erstellen eines Prüfprotokolls für die E-Ladestation vor. Darin ist festgehalten, welche Messungen durchgeführt wurden und welches Ergebnis dabei jeweils auftrat. Abschließend wird angegeben, ob die Ladesäule den Sicherheitsvorschriften entspricht oder ob Reparaturen notwendig sind. Darüber hinaus ist im Prüfprotokoll der Termin für die nächste Kontrolle vermerkt.

Wer darf die Prüfung von E-Ladestationen durchführen?

Die rechtlichen Grundlagen für eine normgerechte Prüfung machen auch genaue Vorschriften hinsichtlich der Qualifikation der Prüfer. Hierbei muss es sich um eine qualifizierte Elektrofachkraft mit einer Berufsausbildung im Bereich der Elektrotechnik oder mit einem entsprechenden Studium handeln. Darüber hinaus ist eine längere Berufserfahrung erforderlich.

Keine Vorschriften gibt es hingegen bezüglich der Frage, ob es sich hierbei um eine externe Prüfung handeln muss. Sollten Sie in Ihrem eigenen Unternehmen eine Person beschäftigen, die die genannten Voraussetzungen erfüllt, darf diese ebenfalls die Elektroprüfung durchführen. Allerdings müssen Sie dabei beachten, dass in diesem Fall die Haftung bei einem Unfall, der durch eine defekte E-Ladestation hervorgerufen wird, in Ihrem Unternehmen bleibt. Deshalb ziehen es viele Betriebe vor, hierfür einen externen Dienstleister zu beauftragen, da dieser in diesem Fall auch die Haftung übernimmt.

DGUV V3 Prüfung von Ladesäulen mit Prüfinstitut Bertsch

Prüfinstitut Bertsch GmbH ist der ideale Ansprechpartner für den E-Check in allen Bereichen. Wir überprüfen die Ladestation für Ihr E-Auto sowie alle weiteren elektrischen Betriebsmittel. Wir verfügen über gut ausgebildetes Personal, das auf diese Aufgabe spezialisiert ist. Dadurch erfüllen wir nicht nur alle gesetzlichen Anforderungen an die Prüfer. Darüber hinaus stellt dies eine sorgfältige Kontrolle sicher. Darüber hinaus profitieren Sie von einem detaillierten Prüfprotokoll, das Ihnen einen guten Überblick über den Zustand der Anlage vermittelt.

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