DGUV V3 Prüfung in Krankenhäusern und Pflegeheimen

Die Gewährleistung der elektrischen Sicherheit in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit von Patienten, Bewohnern und Mitarbeitern zu gewährleisten. Ein zentraler Bestandteil dieses Sicherheitsprozesses ist die DGUV Vorschrift 3, die die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen regelt.
Überblick

Arten der DGUV V3 Prüfung in Pflegeheimen und Krankenhäusern

Die DGUV V3 Prüfung in Gesundheitseinrichtungen gliedert sich in verschiedene Kategorien, die eine umfassende Überprüfung aller elektrischen Betriebsmittel und Anlagen sicherstellen.

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: Dazu gehören tragbare Geräte wie Thermometer, Pulsoximeter und Blutdruckmessgeräte in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Diese werden auf ordnungsgemäße Funktionalität, Sicherheit und Isolierung geprüft.
  • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel: Hierzu zählen fest installierte Geräte wie Föhne in Badezimmern und elektrische Pflegebetten. Die Prüfung konzentriert sich auf die korrekte Installation, Erdung und den allgemeinen Zustand dieser festen elektrischen Einrichtungen.
  • Nicht stationäre elektrische Anlagen: Hierunter fallen beispielsweise Ultraschallgeräte, Röntgengeräte und Zentrifugen. Diese Geräte werden auf ihre elektrische Sicherheit, Schutzmaßnahmen und ordnungsgemäße Funktion überprüft.
  • Stationäre elektrische Anlagen: Dazu gehören Lüftungsanlagen, die in Gesundheitseinrichtungen eine wichtige Rolle spielen. Die Prüfung fokussiert sich auf die Elektroinstallation, den Zustand der Verkabelung und die Gesamtfunktionalität.

Die Unterscheidung dieser Kategorien stellt sicher, dass sämtliche elektrischen Betriebsmittel und Anlagen in Gesundheitseinrichtungen einer detaillierten Prüfung unterzogen werden, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

Prüffristen und Anforderungen

Die Festlegung von Prüffristen gemäß § 3 Absatz 6 Satz 2 der Betriebssicherheitsverordnung ist entscheidend, um die sichere Nutzung aller elektrischen Betriebsmittel und Anlagen bis zur nächsten Prüfung zu gewährleisten. In Krankenhäusern und Pflegeheimen erfolgt die jährliche Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln, während nicht stationäre und stationäre elektrische Anlagen alle zwei Jahre einer umfassenden Überprüfung unterzogen werden. Diese klare Zeitstruktur ermöglicht eine systematische Sicherheitsgewährleistung und minimiert das Risiko von Arbeitsunfällen durch regelmäßige Überprüfungen.

Erstprüfung von Neugeräten

Die Erstprüfung von Neugeräten nach DGUV in Gesundheitseinrichtungen ist ein essenzieller Schritt, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit neuer Anschaffungen zu gewährleisten. Diese Prüfung stellt sicher, dass die Inbetriebnahme neuer elektrischer Betriebsmittel die Gesundheit der Mitarbeiter nicht gefährdet. Dabei sind nicht nur die elektrischen Aspekte im Fokus, sondern auch andere Sicherheitsparameter, die im Zuge der Erstprüfung umfassend überprüft werden. Dieser Prozess trägt dazu bei, potenzielle Risiken von Anfang an zu erkennen und zu minimieren.

Gefährdungsbeurteilung und Prüfprotokoll

Die gesetzlich vorgeschriebene Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist ein umfassender Prozess, der verschiedene Aspekte berücksichtigt. Dazu gehören nicht nur die Dauer der Nutzung, sondern auch Umwelteinflüsse und Unfallrisiken. Diese gründliche Analyse ermöglicht eine individuelle Anpassung der Prüfmaßnahmen und schafft eine solide Grundlage für die Sicherheit elektrischer Betriebsmittel und Anlagen in Gesundheitseinrichtungen. Das vollständige Prüfprotokoll, das im Anschluss an die DGUV V3 Prüfung erstellt wird, dient nicht nur als rechtliche Absicherung, sondern auch als umfassende Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen. Dieses Protokoll sollte sorgfältig aufbewahrt werden und bis zur nächsten Prüfung als Referenz dienen.

Qualifikation der Prüfpersonen

Die DGUV V3 Prüfung erfordert ein hohes Maß an Fachkenntnissen und Expertise im Bereich elektrischer Betriebsmittel und Anlagen. Gemäß TRBS 1203 sollten qualifizierte Personen, vorzugsweise Elektroingenieure, Elektromeister oder Elektrotechniker, die Prüfung durchführen. Die Inanspruchnahme firmeninterner Elektrofachkräfte ist möglich, sofern diese entsprechend ausgebildet sind. Idealerweise sollte jedoch die DGUV V3 Prüfung von auf Elektroprüfungen spezialisierten Unternehmen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass eine umfassende Fachkenntnis und Erfahrung in diesem speziellen Bereich vorhanden ist.

DGUV V3 Prüfung in Pflegeheimen und Krankenhäusern mit Prüfinstitut Bertsch

Die DGUV V3 Prüfung in Krankenhäusern und Pflegeheimen ist entscheidend für die Sicherheit in diesen Einrichtungen. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die regelmäßige Prüfung der elektrischen Betriebsmittel sind unerlässlich, um Arbeitsunfälle zu minimieren und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Prüfinstitut Bertsch ist Ihr erfahrener Partner für DGUV V3 Prüfungen in Gesundheitseinrichtungen. Mit unserem hochqualifizierten Team bieten wir eine umfassende Fachexpertise für eine sichere und effiziente Prüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel und Anlagen. Kontaktieren Sie uns heute für eine sichere DGUV V3 Prüfung mit Prüfinstitut Bertsch.

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