Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Was ist eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?
Diese Qualifikation erwerben vor allem Menschen aus angrenzenden, nicht elektrotechnischen Berufen. Handwerker im Möbel- oder Küchenbau gehören dazu, ebenso Mitarbeitende aus der Instandhaltung, die ihren Hauptberuf um einen fest umrissenen elektrotechnischen Teilbereich erweitern. Die Ausbildung ist freiwillig und ersetzt keine Lehre in einem Elektroberuf.
Die fachliche Grundlage bildet der DGUV Grundsatz 303-001, der die Ausbildungskriterien zu den Durchführungsanweisungen der DGUV Vorschrift 3 konkretisiert. Ergänzend erläutert die DGUV Information 203-050 den fachgerechten Einsatz.
Entscheidend ist dabei der eng gesteckte Rahmen. Eine EFKffT arbeitet nur in dem Bereich, für den sie nachweislich ausgebildet und vom Unternehmen bestellt wurde.
Was darf eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?
Eine EFKffT arbeitet selbstständig und in eigener Fachverantwortung nur an Aufgaben, die drei Bedingungen zugleich erfüllen:
- Sie sind gleichartig.
- Sie wiederholen sich regelmäßig.
- Der Unternehmer hat sie vorab schriftlich festgelegt.
Zulässig sind ausschließlich Arbeiten an Anlagen mit Nennspannungen bis 1.000 V AC beziehungsweise 1.500 V DC.
Typische Aufgaben aus der Praxis sind zum Beispiel:
- Montage und Anschluss von Geräteanschlussdosen und elektrischen Geräten am Niederspannungsnetz
- Instandhaltung, Änderung und Prüfung einzelner elektrischer Geräte und Betriebsmittel
- Installation elektrischer Komponenten in Möbeln oder Baugruppen
- Auswechseln von Leuchtmitteln, Schaltern, Steckdosen und Schmelzsicherungen
- Unterstützung der Elektrofachkraft bei der Prüfung elektrischer Anlagen
eigenverantwortliche - Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, sofern dies in der Ausbildung behandelt und in der Arbeitsanweisung ausdrücklich genannt wurde
Die Fachkraft wird dabei so geschult, dass sie in ihrem Aufgabenbereich selbst beurteilen kann, ob die eingesetzten elektrotechnischen Schutzmaßnahmen wirksam sind und welche Gefahren durch Strom bestehen. Was genau erlaubt ist, unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb und ergibt sich immer aus der konkreten Arbeitsanweisung. Im Küchenbau schließt eine geschulte Kraft die Beleuchtung und die Steckdosen einer Einbauküche an, an die dahinterliegende Hausinstallation geht sie jedoch nicht.
Wo liegen die Grenzen? Was eine EFKffT nicht darf
Ebenso klar wie die Aufgaben sind die Grenzen. Alles, was über die zugewiesenen Berechtigungen hinausgeht, bleibt der Elektrofachkraft vorbehalten, weil der EFKffT dafür die Qualifikation fehlt. In der Regel darf eine EFKffT nicht:
- komplette elektrische Anlagen oder komplexe Maschinen eigenverantwortlich prüfen
- an unter Spannung stehenden oder nicht zuvor freigeschalteten Anlagen arbeiten
- Anlagen freischalten, absichern und die ordnungsgemäßen Schutzmaßnahmen festlegen
- Fach- und Führungsverantwortung gegenüber einer elektrotechnisch unterwiesenen Person übernehmen
- an Anlagen über 1.000 V AC beziehungsweise 1.500 V DC arbeiten
Welche Voraussetzungen und welche Qualifikation sind nötig?
Bevor eine EFKffT eingesetzt werden kann, müssen sowohl die Person als auch der Betrieb definierte Anforderungen erfüllen. Die Fachkraft absolviert eine Zusatzausbildung mit theoretischem und praktischem Teil, die mit einer Prüfung abschließt. Der DGUV Grundsatz 303-001 gibt als Orientierung einen Umfang von mindestens 80 Stunden vor; die bestandene Prüfung bestätigt eine Elektrofachkraft oder die Ausbildungsstätte. Eine vorangegangene, thematisch angrenzende technische Ausbildung erleichtert den Einstieg, ist aber keine formale Pflicht.
Auf Seiten des Unternehmens zählen zwei Schritte. Der Arbeitgeber legt die erlaubten Tätigkeiten in einer Durchführungs- oder Arbeitsanweisung fest und bestellt die Person anschließend schriftlich per Bestellungsurkunde. Aus dieser Bestellung gehen Aufgaben und Befugnisse eindeutig hervor, sie trägt die Unterschrift beider Seiten. Erst mit dieser Dokumentation darf die Fachkraft die festgelegten Arbeiten ausführen.
EFKffT, Elektrofachkraft, EuP und befähigte Person im Vergleich
In der Elektrosicherheit existieren mehrere Qualifikationsstufen, die im Alltag oft verwechselt werden. Eine saubere Abgrenzung verhindert Fehleinsätze und Haftungslücken:
- Elektrofachkraft (EFK): Person mit abgeschlossener elektrotechnischer Ausbildung, die Elektroarbeiten und Prüfungen umfassend planen, durchführen und verantworten darf.
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT): Zusatzqualifikation für einen eng begrenzten, festgelegten Aufgabenbereich, ohne den Status einer vollwertigen EFK.
- Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP): unterwiesen für einfache Arbeiten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, ohne eigene elektrotechnische Fachverantwortung.
- Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK): erfahrene Elektrofachkraft, die im Unternehmen die elektrotechnische Fach- und Führungsverantwortung übernimmt und Aufsichtspflichten trägt.
- Befähigte Person: nach Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1203 zur Prüfung berechtigte Person; für elektrische Gefährdungen setzt dies eine Elektrofachkraft mit einschlägiger Berufserfahrung und aktuellem Kenntnisstand voraus.
Darf eine EFKffT die DGUV V3 Prüfung durchführen?
Die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 darf nur eine befähigte Person übernehmen, und das ist im elektrotechnischen Kontext eine Elektrofachkraft mit passender Erfahrung und geeigneten Mess- und Prüfmitteln. Eine EFKffT ist keine automatisch befähigte Person für den gesamten Prüfumfang.
Eine EFKffT darf ortsveränderliche Betriebsmittel eigenverantwortlich prüfen, sofern genau diese Prüfung in ihrer Ausbildung behandelt und in der Arbeitsanweisung aufgeführt ist. Die Prüfung kompletter ortsfester Anlagen, komplexer Maschinen oder die Bewertung der Schutzmaßnahmen bleibt dagegen der Elektrofachkraft vorbehalten. Wer eine EFKffT über diese Grenze hinaus prüfen lässt, riskiert Prüfprotokolle, die vor Berufsgenossenschaft und Versicherung nicht standhalten.
Viele Unternehmen vergeben die Prüfung nach DGUV V3 und den E-Check deshalb an einen externen Dienstleister. Eine bundesweit tätige Elektrofachkraft übernimmt die wiederkehrende Prüfung und dokumentiert jedes Ergebnis in einem gerichtsfesten Prüfprotokoll. Ihre Prüffristen behält sie dabei im Blick, damit keine Frist unbemerkt verstreicht. Die Verantwortung für den gesamten Prüfumfang liegt dann bei einer nachweislich befähigten Person.
FAQ: Häufige Fragen zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Wie lange dauert die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?
Der DGUV Grundsatz 303-001 nennt als Richtwert einen Ausbildungsumfang von mindestens 80 Stunden. Je nach Anbieter und Vorkenntnissen verteilt sich das auf mehrere Tage bis wenige Wochen, ergänzt um die praktische Prüfung im Betrieb oder in der Ausbildungsstätte.
Ist die Prüfung zur EFKffT schwer?
Die Prüfung deckt genau den festgelegten Aufgabenbereich ab und ist mit ernsthafter Vorbereitung gut zu bestehen. Sie umfasst einen theoretischen Teil zu Grundlagen, Gefahren und Schutzmaßnahmen sowie einen praktischen Teil zu den konkreten Tätigkeiten. Der Anspruch liegt deutlich unter dem einer vollständigen Ausbildung zur Elektrofachkraft.
Wie lange ist die Qualifikation gültig?
Eine gesetzliche Befristung oder Pflicht zur Nachschulung gibt es nicht. Empfohlen wird dennoch, das Wissen alle zwei bis drei Jahre aufzufrischen, damit die Fachkraft auf dem aktuellen Stand der Technik bleibt und neue normative Anforderungen berücksichtigt.






