Elektroprüfung von Solarparks

Eine Grafik, die einen Elektriker bei der Arbeit an einem Schaltschrank darstellt
Eine Solarpark-Anlage mit einer Vielzahl an Solarmodulen, die in Reihen auf einer Wiese aufgestellt sind
Die Elektroprüfung eines Solarparks umfasst DC-Seite, Wechselrichter, AC-Verkabelung und bei größeren Anlagen die Trafostation. Grundlage sind DGUV Vorschrift 3 und DIN EN 62446. Betreiber, Investoren und Projektierer tragen die Verantwortung für eine fachgerechte, dokumentierte Prüfung.
Überblick

Was bei der Elektroprüfung eines Solarparks geprüft wird

Ein Solarpark umfasst weitaus mehr als Module und Gestell. Auf der DC-Seite werden Stringleitungen, Stringkästen, Anschlussdosen und die DC-Hauptverkabelung auf Zustand und Messwerte geprüft. Wechselrichter werden auf Schutzfunktionen, elektrische Messwerte und einwandfreie Beschriftung kontrolliert. Die AC-Seite schließt Kabelwege, Unterverteiler, Überspannungsschutz und Fehlerstromschutz ein. Bei Anlagen mit eigener Trafostation kommen mittelspannungsseitige Komponenten und Schaltanlage hinzu.

Erdung und Potentialausgleich sind bei Freiflächenanlagen ein kritischer Prüfpunkt. Wechselnde Feuchte und Frost belasten Erdungsleiter und Verbindungen im Lauf der Zeit.

Erstprüfung vor der Inbetriebnahme

Vor der regulären Einspeisung steht die Erstprüfung. Sie bestätigt, dass die Anlage fachgerecht errichtet wurde und die Schutzmaßnahmen funktionieren. Nach DIN EN 62446-1 sind Isolationsmessungen, die Kontinuität des Schutzleiters und Leistungsnachweise für einzelne Strings erforderlich. Auch Erweiterungen bestehender Solarparks lösen eine neue Erstprüfung aus. Neue Wechselrichter, zusätzliche Strings oder Änderungen an der AC-Einspeisung können das bestehende Schutzkonzept berühren. Wer nur den Erweiterungsbereich prüft, lässt Schnittstellen zur Bestandsanlage unbewertet.

Wiederkehrende Prüfung: Fristen und Gefährdungsbeurteilung

Eine pauschale Prüffrist für Solarparks gibt es nicht. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers, die Anlagengröße, Standort und Umgebungsbedingungen einbezieht. DIN VDE 0105-100 empfiehlt für ortsfeste elektrische Anlagen unter normalen Bedingungen ein Prüfintervall von bis zu vier Jahren.

Bei Freiflächenanlagen wirken Witterung, UV-Strahlung und mechanische Belastungen intensiver als in geschlossenen Räumen. Kürzere Prüfintervalle oder eine thermografische Zwischenprüfung können sich fachlich begründen lassen. Die gewählte Prüffrist muss dokumentiert und im Betrieb überwacht werden. Bei mehreren Anlagenstandorten funktioniert das auf Zuruf erfahrungsgemäß nicht.

Entscheidend für die wiederkehrende Prüfung ist also eine gut dokumentierte Gefährdungsbeurteilung.

Rechtsgrundlagen für die Prüfung von Solarparks

Gewerbliche Betreiber eines Solarparks unterliegen der DGUV Vorschrift 3. Diese verlangt die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen durch qualifizierte Elektrofachkräfte nach TRBS 1203. DIN EN 62446-1 konkretisiert die Anforderungen speziell für netzgekoppelte PV-Anlagen und deckt Dokumentation, Messpflichten sowie den Prüfumfang bei Erst- und Wiederholungsprüfungen ab. Hinzu kommen DIN VDE 0100-712 für die elektrische Installation von PV-Systemen sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die zur Beurteilung betrieblicher Gefährdungen verpflichtet. Versicherungsverträge für Solarparks enthalten häufig eigene Prüfklauseln, deren Anforderungen über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen können.

Thermografie als Ergänzung zur elektrischen Prüfung

Wärmebildaufnahmen können thermisch auffällige Module sichtbar machen. Hotspots, defekte Bypass-Dioden, inaktive Zellbereiche oder belastete Steckverbindungen erzeugen erkennbare Temperaturunterschiede, die sich im Wärmebild klar abzeichnen. Bei größeren Solarparks lässt sich so eine gezielte Eingrenzung vornehmen, bevor aufwändigere Messkampagnen folgen.

Die Aussagekraft hängt von Einstrahlungsbedingungen, Betriebszustand und Auswertungsqualität ab. Thermografie ersetzt keine vollständige elektrische Prüfung. Sie eignet sich besonders bei Ertragsauffälligkeiten, nach Sturmereignissen oder wenn ältere Anlagen genauer beurteilt werden sollen.

Prüfinstitut Bertsch für die Elektroprüfung im Solarpark

Wir setzen bundesweit eigene, ausgebildete Elektrofachkräfte ein. Prüfprotokolle entsprechen den Anforderungen der Berufsgenossenschaft und sind gerichtsfest. Seit der Gründung wurden kumuliert rund 4,8 Millionen elektrische Betriebsmittel geprüft.

Für Betreiber mit mehreren Standorten übernehmen wir die zentrale Prüffristen-Überwachung. Prüfprotokolle stehen rund 14 Tage nach Prüftermin im digitalen Kundenportal bereit. Angebote entstehen nach einem persönlichen Vorgespräch, in dem Anlagengröße, Zugänglichkeit und Prüfumfang abgeklärt werden.

Anfrage stellen und Prüfumfang klären

Für eine Erstanfrage genügen wenige Angaben zur Anlage. Wir erstellen auf dieser Basis ein individuelles Angebot und klären den Prüfumfang im Vorgespräch.

Eine Anfrage empfiehlt sich, wenn die Inbetriebnahme bevorsteht, die letzte Prüfung länger zurückliegt, Unterlagen unvollständig sind oder Versicherung und Berufsgenossenschaft entsprechende Nachweise verlangen.

Kreisdiagramm zeigt den Ablauf der DGUV V3 Prüfung in acht Schritten: Bedarfsermittlung, individuelles Angebot, Auftrag, Projektierung, Prüfung, Dokumentation, Nachbesprechung der Prüfung, Automatische Überwachung der Prüffristen

FAQ: Häufige Fragen zur Elektroprüfung von Solarparks

Die Kosten hängen unter anderem von der Größe des Solarparks ab. Entscheidend sind zum Beispiel die Leistung der Anlage, die Anzahl der Wechselrichter, der Standort und der Umfang der Prüfung.

Ja, in mehreren Punkten. Freiflächenanlagen sind witterungsexponierter, oft mit Trafostationen und mittelspannungsseitigen Komponenten ausgestattet. Zuständigkeiten zwischen Betreiber, Pächter und Netzbetreiber sind häufig aufgeteilt. Prüfumfang und Vorbereitung vor Ort erfordern mehr Koordination als bei einer Kompaktanlage auf dem Firmendach.

In der Regel der Betreiber, also die Organisation, die die Anlage führt und als Arbeitgeber gilt. Bei Pacht- und Contracting-Modellen sollte die Verantwortung schriftlich geregelt sein, bevor eine Prüfung beauftragt wird.

Primär DGUV Vorschrift 3 als Unfallverhütungsvorschrift, DIN EN 62446-1 für PV-spezifische Prüf- und Dokumentationsanforderungen sowie DIN VDE 0105-100 für ortsfeste Elektroanlagen. DIN VDE 0100-712 ist relevant für die elektrische Installation. Je nach Anlage können weitere Normen für Mittelspannung, Blitzschutz oder Brandschutz hinzukommen.

Beim E-Check werden verschiedene Aspekte der elektrischen Anlage überprüft, darunter die elektrische Verkabelung, Schutzschalter, Steckdosen, Beleuchtungsanlagen, Maschinen, Erdung, Isolationswiderstand und spezielle Anforderungen je nach Art der Anlage.

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