Reform der DGUV V3 und V4: Was die Überarbeitung 2026 bedeutet
- Tim Bertsch
Was bisher bekannt ist
Stand: 25. August 2026
- 15. Juli 2026: Das zweite Entlastungskabinett benennt die Überarbeitung der Prüfpflicht für elektrische Anlagen und Betriebsmittel als Vorhaben, nicht als Beschluss. Im Fokus stehen vor allem, die Vereinheitlichung von Vorschriften, die Digitalisierungspflicht, die individuelle Bewertung der Prüfzyklen und stärkere Kontrollen.
- 17. Juli 2026: Die DGUV bestätigt, mit der Überarbeitung der Vorschriften 3 und 4 begonnen zu haben, und nennt als Ziel „einfache, gut umsetzbare Regeln, die optimalen Schutz ermöglichen“. Einen Zeitplan enthält die Mitteilung nicht. Der Sicherheitsstandard soll dabei erhalten bleiben. (DGUV)
- Beide Vorschriften sollen zu einer zusammengeführt werden, mit gefährdungsorientierteren Prüfpflichten. Bis zum Inkrafttreten einer Neufassung gelten die bisherigen Anforderungen und Fristen unverändert. (Haufe Arbeitsschutz)
Wer für DGUV V3 zuständig ist und wer für DGUV V4
Beide Regelwerke behandeln denselben Gegenstand. Die DGUV V3 gilt für gewerbliche Unternehmen der Privatwirtschaft, deren Prüfpflichten die Berufsgenossenschaften überwachen, die DGUV V4 für den öffentlichen Dienst, in dem die Unfallkassen die Trägerschaft für Städte, Schulen und Behörden haben. Ein Betrieb erkennt seine Vorschrift deshalb an seinem Träger.
Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung laufen nach denselben DIN-VDE-Normen ab. Abweichungen betreffen nur Details der Prüffristen. Beide bleiben getrennt, weil jede an ihren Trägerkreis gebunden ist. Genau diese Bindung erzeugt die doppelte Verwaltungsarbeit, die eine gemeinsame Vorschrift beenden würde. An den Prüffristen der Betriebe ändert sich davon nichts, solange die Träger sie in der Neufassung nicht ausdrücklich neu bemessen.
Worauf die Reform der DGUV V3 und V4 hinausläuft
Aus beiden Vorschriften soll eine einzige werden. Den Titel „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ tragen beide schon heute. Neu wäre der Zuschnitt nach Risiko. Ein selten genutztes Bürogerät käme dann seltener an die Reihe als eine Maschine im Dauerbetrieb, weil sich die Prüfhäufigkeit stärker an der tatsächlichen Beanspruchung und an der gemessenen Fehlerquote ausrichten soll. Der Wortlaut liegt bislang nicht vor. Ob und inwiefern die jetzige Maximalprüffrist von Bürogeräten (24 Monate) und Gebäudeinstallationen (48 Monate) überhaupt erweitert werden, bleibt fraglich.
DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Fasshauer nennt als Ziel „einfache, gut umsetzbare Regeln, die optimalen Schutz ermöglichen“. Jörg Botti von der BG ETEM verweist dazu auf rund 2.500 gemeldete Arbeitsunfälle mit elektrischem Strom pro Jahr. Einige davon enden tödlich. Wie viel Spielraum die Träger einräumen, hängt deshalb davon ab, wie stark sie diese Zahl gegen den Aufwand der Prüfungen gewichten, den die Reform nach dem Willen der Bundesregierung senken soll.
Prüffristen lassen sich schon heute verlängern
„Konkret fallen etwa die Extra-Prüfungen für Wasserkocher und Ladekabel im Büro weg“, sagte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Diese Erleichterung braucht keine Reform. Betriebe, die ihren Wasserkocher seltener prüfen wollen, finden den Spielraum bereits in der Durchführungsanweisung zur geltenden DGUV V3, deren Tabelle 1B größere Abstände zulässt, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Für ortsveränderliche Betriebsmittel gelten sechs bis zwölf Monate als Richtwert, auf Baustellen drei. Diese Werte nennt die Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 1 Nr. 2. Die Gefährdungsbeurteilung kann davon abweichen. Wenn die zurückliegenden Prüfungen eines Geräts eine Fehlerquote unter zwei Prozent ergeben haben, erlaubt Tabelle 1B derselben Anweisung eine Verlängerung auf bis zu ein Jahr in Fertigungsstätten und Werkstätten, für Büros auf bis zu zwei Jahre.
Halten Sie die Nachweise bereit. Ohne eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung und eine lückenlos dokumentierte Prüfhistorie erkennen Berufsgenossenschaft oder Versicherung die längere Frist nicht an, denn erst diese Unterlagen belegen die niedrige Fehlerquote, auf die sich die Verlängerung stützt. Ob die Neufassung dieselben Belege verlangt, steht noch nicht fest.
FAQ: Häufige Fragen zur Reform der DGUV Vorschriften 3 und 4
Gilt die DGUV V3 noch, oder ist sie schon abgeschafft?
Nein, die DGUV V3 ist nicht abgeschafft und gilt unverändert. Ihre Prüfpflicht für Betriebsmittel und Anlagen besteht in vollem Umfang, unabhängig davon, wie weit die Reform gediehen ist. Wann ein Gerät fällig wird, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung und den Richtwerten der Durchführungsanweisung. Ein laufendes Reformvorhaben verschiebt keinen dieser Termine.
Ab wann gilt die neue Vorschrift?
Ein Datum steht nicht fest. Die DGUV V3 ist autonomes Recht der Unfallversicherungsträger. Über eine Neufassung beschließt daher zuerst die Vertreterversammlung des Trägers, anschließend genehmigt das Bundesarbeitsministerium diesen Beschluss nach § 15 SGB VII. Der Zeitrahmen „bis Jahresende“ aus der Mitteilung des Digitalministeriums gilt für das Vorhaben der Regierung, nicht für das Inkrafttreten. Sie merken die Umstellung erst, wenn Ihr Unfallversicherungsträger die genehmigte Fassung veröffentlicht.
Fällt die Prüfung für Wasserkocher und Kaffeemaschine jetzt weg?
Nein, beide Geräte bleiben prüfpflichtig. Schon heute erlaubt die DGUV V3 aber ein längeres Prüfintervall, wenn die Fehlerquote der zurückliegenden Prüfungen niedrig bleibt. Im Büro sind auf dieser Grundlage bis zu zwei Jahre zulässig. Von allein gilt dieser Wert nicht. Berufsgenossenschaft und Versicherung verlangen dafür eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung samt Prüfhistorie des Geräts.
Prüfungen rechtssicher planen
Solange die Neufassung aussteht, zählt der Nachweis, den Sie heute erbringen. Prüfinstitut Bertsch GmbH prüft bundesweit mit eigenen Elektrofachkräften. Jede Messung landet in einem gerichtsfesten Prüfprotokoll, das Ihnen gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherung als Nachweis dient. Ihre Prüffristen überwachen wir zentral, sodass Sie bei einer Umstellung nur die Intervalle nachziehen. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot für Ihre Standorte an.
Persönliche Einschätzung
Als etabliertes Prüfinstitut mit 15 Jahren Praxiserfahrung sehen wir kaum Spielraum für eine sinnvolle Reform, die Unternehmen praxisorientiert entlasten könnte – wenngleich die Zusammenlegung der DGUV V3 + V4 und die Digitalisierungspflicht sinnvoll sind.
Folgendes Praxisbeispiel: Wenn wir heute einen Bürokomplex mit 10.000 Geräten prüfen, läuft es in der Regel so ab, dass alle 24 Monate alle elektrischen Geräte geprüft werden. Das ist gut planbar, umsetzbar und kalkulierbar. Somit erhalten unsere Kunden den bestmöglichen Preis.
So wie es die Bundesregierung beschreibt, soll hier verstärkt auf die Gefährdungsbeurteilung eingegangen werden (was heute rechtlich zwar schon möglich ist, praktisch jedoch kaum umgesetzt wird). Das bedeutet als Beispiel konkret: In dem besagten Bürokomplex müssten jetzt z. B. 9.300 Geräte alle 24 Monate geprüft werden, 500 Geräte alle 12 Monate, 150 Geräte alle 6 Monate und 50 Geräte alle 3 Monate. Ich denke, Sie erkennen das Problem bereits selbst.
Eine DGUV V3/V4 Prüfung beinhaltet nicht nur das schlichte Prüfen, sondern auch Ortsbesichtigungen, Projektorganisation, Rüstkosten, An- und Abfahrt, Terminabstimmungen, Rechnungswesen und Abschlussgespräche. In unserem Beispiel vervierfacht sich dieser Aufwand.
Sollten die Prüfzyklen nach der Reform nicht mehr pro Gebäude, sondern individuell je Raum unterschiedlich ausfallen, erhöht sich der Prüfaufwand massiv. Der Techniker muss dann jedes Gerät einzeln prüfen, um die Fälligkeit (in 3, 6, 12 oder 24 Monaten) zu ermitteln, ohne dass zwangsläufig sofort eine Prüfung stattfindet. Diese sinkende Effizienz der Dienstleister wird sich folglich in spürbar höheren Stückpreisen niederschlagen.
Wir hatten als Beispiel einen Bürokomplex mit 10.000 Geräten ausgewählt. Hier wären die Mehrkosten zwar auch vorhanden, aber etwas „verträglicher“. Anders sieht das im Bereich von 100 bis 1.000 Geräten aus, in dem sich die allermeisten Gebäude bewegen. Hier würden durch den beschriebenen Organisationsaufwand folglich fast die doppelten Kosten entstehen.
Fazit: Das Ergebnis bleibt abzuwarten und bis dahin gelten die aktuellen Prüffristen. Es besteht jedoch die Sorge, dass eine Reform die Situation verschlimmbessert, weil Theorie und Praxis dann doch zwei verschiedene Paar Schuhe sind, wie unser Beispiel deutlich zeigt. Wir halten Sie auf dem Laufenden, sollte es Neuigkeiten geben.
Sollten wir etwas für Sie tun können, kontaktieren Sie uns gerne – egal ob Sie 100 oder 100.000 elektrische Betriebsmittel prüfen lassen wollen. Wir sind bundesweit vertreten und kümmern uns für Sie um das Thema DGUV V3 + V4 Prüfung: unterbrechungsfrei, preiswert, rechtssicher und professionell.
Viel Erfolg und alles Gute!
Tim Bertsch (CEO)






